Die Abteilung Fußball des VfL Grafenwald lädt ihre Mitglieder herzlich zu ihrer Jahresversammlung 2023 ein. Sie findet am 28. April 2023, Sensenfeld 96, 46244 Bottrop statt, Beginn ist um 19.30 Uhr.
Archiv des Autors: Birgitt Schuknecht
Weißer Nikolausabend beim VfL Grafenwald – Spende für das Kinderhospiz
Die Fußballjugend des VfL Grafenwald ließ eine beliebte Tradition wiederaufleben. Über 90 Nachwuchskicker feierten den Nikolausabend gemeinsam im Jugend- und Vereinsheim am Sensenfeld – und nicht nur im Heim, sondern auch auf dem Fußballplatz. Es schneite – und für die Fußballerinnen und Fußballer gab es nach dem Programm mit Nikolausbesuch und von Seniorenspielern vorgetragenen Gedichten kein Halten mehr – raus ging es ins Freie. Schneeballschlachten und Kicken im Schneegestöber sorgten für unverhofften Extraspaß. Auch für die Eltern, die das Treiben bei lecker Gegrillten begeistert verfolgten.
Organisator und Fußballjugendleiter des VfL, Jörg Sievers, freute sich über die gelungenen Feierlichkeiten. „Wir hatten eben Glück – und viele Helfer, bei denen ich mich im Namen der Jugendabteilung ganz herzlich bedanke. Ganz besonders freue ich mich, dass bei diesem schönen Fest 100 Euro als Spende für das Kinderhospiz zusammengekommen sind.“
Einladung zur Jahresversammlung der Abteilung Fußball
Einladung zum Jugendtag 2022
Impfen im Jugend- und Vereinsheim Fußball am 17. Dezember
Die Fußballabteilung des VfL Grafenwald bietet durch Dr. Gerretz am 17. Dezember 2021 Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen im Fußball-Jugend- und Vereinsheim (Sensenfeld 96, 46244 Bottrop) an. Interessenten kommen bitte ab 17 Uhr in das Clubhaus. Alternativ können sie bei Uwe Bromkamp per E-Mail (uwe.bromkamp@vfl-grafenwald-fussball.de) einen konkreten Zeitpunkt abfragen. Mitzubringen sind
- Impfpass und
- Krankenkassenkarte
Impfangebot der Abteilung Fußball: Anmeldung bis zum 6. Dezember 2021
Die Fußballabteilung des VfL Grafenwald plant ein Impfangebot (Erst-, Zweit- und Boosterimpfung) im Fußball-Jugend- und Vereinsheim (Sensenfeld 96, 46244 Bottrop). Interessenten melden sich bitte bis zum 6. Dezember 2021 bei Uwe Bromkamp per E-Mail (uwe.bromkamp@vfl-grafenwald-fussball.de). Eine Vereinsmitgliedschaft ist KEINE Voraussetzung.
Dr. Gerretz wird die Impfstoffe von Biontech und Astrazeneca verimpfen. Bei Kindern zwischen 14. und 18 Jahren müssen Erziehungsberechtigte die Impfinteressenten begleiten
Wann der Temin stattfinden wird, hängt davon ab, wieviele Interessenten sich melden.
Neue Coronaschutzverordnung in NRW – Trainings- und Wettbewerbsbetrieb beim VfL wird aufrechterhalten
Am 24. November 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine neue Coronaverordnung (https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021) verabschiedet. Diese Fassung gilt einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.
Bitte informiert euch regelmäßig über die aktuell gültigen Regelungen auf den Seite des Ministeriums (https://www.land.nrw/corona).
Der VfL Grafenwald bedankt sich für euer Verständnis und für eure Loyalität in diesen schwierigen und herausfordernden Zeiten. Passt auf euch auf.
Einladung zur Mitgliederversammlung Breitensport
Die Mtigliederversammlung der Abteilung Breitensport findet am 19. August 2021 im Vereinsheim des VfL Grafenwald (Sensenfeld 96, 46244 Bottrop) statt. Beginn ist um 19 Uhr.
Detailierte Informationen zur Versammlung stehen zum Download bereit.
Einladung zur Fußball-Abteilungsversammlung 2021
Am 26. März 2021 findet die diesjährige Vollversammlung der Fußballabteilung des VfL Grafenwald statt. Die Sitzung beginnt um 19 Uhr und wird online als zoom-Meeting durchgeführt. Wer teilnehmen möchte, erhält einen Zugang zum Meeting per E-Mail-Anfrage (abteilungsvorstand@vfl-grafenwald-fussball.de) oder direkt über ein Mitglied des Abteilungsvorstandes. Neben den Jahresberichten stehen Neuwahlen auf der Tagesordnung.
Neue Corona-Regeln: Abteilung Fußball hält ihre Sportanlage weiterhin geschlossen
Hier die Erklärung des Abteilungsvorstandes:
Es gibt zum 22. Februar 2021 eine Änderung der Coronaverordnung (Coronaschutzverordnung ab 22. Februar 2021 in der Lesefassung). Ab Montag ist Sport auf Sportanlagen allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts erlaubt. Dabei ist der Mindestabstand von 5 Metern – jederzeit, also vom Betreten bis zum Verlassen so wie bei sportlicher Betätigung – einzuhalten.
Die Stadt Bottrop schreibt aber auch: „Sportvereine, die über eigene Anlagen verfügen […], sind für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.“
Wir – der Abteilungsvorstand Fußball – haben uns entschlossen, die Platzanlage daher NICHT zu öffnen. Wir können nicht gewährleisten, dass die Regularien eingehalten werden.
Auch wenn wir begrüßen, dass es Lockerungen gibt, können wir uns einem so großen Haftungsrisiko nicht aussetzen.
Diese Entscheidung betrifft ausschließlich die Abteilung Fußball!
Wir hoffen auf euer Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Bleibt gesund!
Für den Abteilungsvorstand Fußball
Uwe Bromkamp