Neue Coronaschutzverordnung in NRW – Trainings- und Wettbewerbsbetrieb beim VfL wird aufrechterhalten

Am 24. November 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine neue Coronaverordnung (https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021) verabschiedet. Diese Fassung gilt einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.

Bitte informiert euch regelmäßig über die aktuell gültigen Regelungen auf den Seite des Ministeriums (https://www.land.nrw/corona).

Der VfL Grafenwald bedankt sich für euer Verständnis und für eure Loyalität in diesen schwierigen und herausfordernden Zeiten. Passt auf euch auf.