Neue Corona-Regeln: Abteilung Fußball hält ihre Sportanlage weiterhin geschlossen

Hier die Erklärung des Abteilungsvorstandes:

Es gibt zum 22. Februar 2021 eine Änderung der Coronaverordnung (Coronaschutzverordnung ab 22. Februar 2021 in der Lesefassung). Ab Montag ist Sport auf Sportanlagen allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts erlaubt. Dabei ist der Mindestabstand von 5 Metern – jederzeit, also vom Betreten bis zum Verlassen so wie bei sportlicher Betätigung – einzuhalten.
Die Stadt Bottrop schreibt aber auch: „Sportvereine, die über eigene Anlagen verfügen […], sind für die Einhaltung der Regularien verantwortlich.“
Wir – der Abteilungsvorstand Fußball – haben uns entschlossen, die Platzanlage daher NICHT zu öffnen. Wir können nicht gewährleisten, dass die Regularien eingehalten werden.
Auch wenn wir begrüßen, dass es Lockerungen gibt, können wir uns einem so großen Haftungsrisiko nicht aussetzen.
Diese Entscheidung betrifft ausschließlich die Abteilung Fußball!

Wir hoffen auf euer Verständnis und stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Bleibt gesund!

Für den Abteilungsvorstand Fußball
Uwe Bromkamp